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Abfall

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  • Asbest /...

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    INFO: Asbest (Dach- und Fassadenplatten, Eternitplatten, Blumentröge, Formteile, Fensterbänke) ist ein so genannter gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten besondere Vorschriften und spezielle Entsorgungswege. Bei Asbest besteht ähnlich wie bei Mineralfaser die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Asbest muss staubdicht in reißfesten Säcken (BigBag) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann.

  • Asphalt teer-...

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    INFO: Teer- Pechhaltiger Asphalt ist ein so genannter gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten besondere Vorschriften. Es bedarf immer einer Analyse und spezieller Entsorgungswege. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schollen oder Platten nicht durch andere Materialien verunreinigt sind. Wie Sie teerhaltiges Material identifizieren? Es riecht meist deutlich nach Teer und lässt sich durch einen Schnelltest einfach von bitumenhaltigem Material unterscheiden. Maximale Kantenlänge bis 60 cm.

  • Asphalt teerfrei bis...

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    INFO: Asphalt aus dem Straßenaufbruch lässt sich aufarbeiten und wiederverwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schollen oder Platten nicht durch andere Materialien verunreinigt sind. Wichtig ist auch, dass der Asphalt keinen Teer enthält. Teer wird aus Steinkohle gewonnen und gilt als gesundheitsgefährdend. Daher ist seine Verwendung zur Asphaltproduktion seit Jahren verboten. Stattdessen wird nur noch Bitumen (aus Erdöl) eingesetzt. Maximale Kantenlänge bis 60 cm.

  • Baumischabfall (AVV...

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    INFO: Baumischabfälle sind ein bei Baumaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nicht mineralischen Stoffen: Tapetenreste, Kabel und Rohre, Strohmatten, Holz, Gipskartonplatten, Kunststofffolien und leere Eimer, Teppichböden, Laminat, Kunststoff- Wannen und Duschbecken, Verbundbaustoffe ohne gefährliche Anhaftenden, Fermacellplatten (nicht asbesthaltig). Es dürfen keine flüssigen oder pastösen Stoffen eingefüllt werden! Schadstoffverunreinigte oder belastete Abfälle wie z.B. Asphalt und Straßenaufbruch, Styropor, asbesthaltige Stoffe (Eternitplatten), Farben und Lacke, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralfaserwolle) oder Dachpappe (Bitumenbahnen) sind kein Baumischabfall. Diese Abfälle müssen separat und getrennt voneinander entsorgt werden.

  • Baumschnitt /...

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    INFO: Baumschnitt und Heckenschnitt bestehend aus Sträuchern, Ästen bis 15 cm Aststärke und bis 1 m Länge.

  • Bauschutt mineralisch...

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    INFO: Bauschutt mineralisch, besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien: Mauerwerk, Ziegelsteine, Betonabbruch, Fliesen und Kacheln, Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste, Keramik- Waschbecken und Toilettenschüsseln. Diese Abfälle können nur dann als Bauschutt entsorgt werden, wenn Sie Ihren Bauschuttcontainer frei von Störstoffen halten. Bitte werfen Sie deshalb keine Tapetenreste, keine Kabel oder Rohre, keine Strohmatten oder Sauerkrautplatten, keine Holzreste oder Sägespäne, keine Isolier- und Dämmstoffe, keine Gipskartonplatten, keine Dachpappe, keine Styroporplatten, keine Glasreste, keine Kunststofffolien, Farbeimer und Lackdosen, kein Asphalt und Straßenaufbruch in den Container! Ansonsten müssen wir den Container als "Baumischabfall" entsorgen und Ihnen den Aufwand für die Sortierung und die höheren Entsorgungskosten in Rechnung stellen! Es dürfen auch keine flüssigen oder pastösen Stoffe eingefüllt werden! Schadstoffverunreinigte oder belastete Abfälle wie z.B. Asphalt und Straßenaufbruch, Styropor, asbesthaltige Stoffe (Eternitplatten), Farben und Lacke, Isolier- und Dämmstoffe (Mineralfaserwolle) oder Dachpappe (Bitumenbahnen) sind kein Bauschutt mineralisch. Diese Abfälle müssen separat und getrennt voneinander entsorgt werden.

  • Beton bis 50 cm (AVV...

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    INFO: Beton sortenrein, maximale Kantenlänge bis 50 cm. Bitte beachten, Betondachsteine müssen in der Kategorie BAUSCHUTT MINERALISCH BIS 60 CM (AVV 170107) entsorgt werden.

  • Dachpappe / Teerpappe...

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    INFO: Dachpappe / Teerpappe ist ein so genannter gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten besondere Vorschriften und spezielle Entsorgungswege. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dachpappe / Teerpappe nicht durch andere Materialien verunreinigt ist.

  • Erdaushub /...

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    INFO: Erdaushub / Bodenaushub erdfeucht zur Verwertung. Bestehend aus natürlich gewachsenem Boden, Mutterboden, Tonboden, Lehmboden, Sandboden, etc. ohne schädliche Anhaftungen.

  • Gipskarton-/...

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    INFO: Gipskartonplatten, Gipsabfall, Gips, Rigips, Gipsputz, Gipsdeckenplatten, Baugips

  • Glas / Glasbausteine...

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    INFO: Glas, Glasbausteinen, Fensterscheiben, Glasscherben, Glasscheiben, sortenrein.

  • Holz A1 - A3 (AVV 170201)

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    INFO: Holz A1 - A3 bestehend aus Balken, Brettern, Paletten, Transportkisten, Hölzern aus dem Innenausbau nicht mit Farben, Lacken, Imprägnierungen oder Kunststoff-Furnieren behandelt.

  • Holz A4 (AVV 170204*)

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    INFO: Holz A4 bestehend aus imprägnierten Hölzern, Palisadenhölzer, Zäune behandelt mit Holzschutzmittel, Holzfachwerk, Dachsparren, Bahnschwellen, lackierte Fenster oder Türen ist ein so genannter gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten besondere Vorschriften und spezielle Entsorgungswege.

  • Kompost (AVV 200201c)

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    INFO: Kompost ist ein Gemisch aus Laub, Grasschnitt, Unkraut, Fallobst, Sträuchern, etc.

  • Mineralfaser /...

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    INFO: Mineralfaser / Dämmwolle ist ein so genannter gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten besondere Vorschriften und spezielle Entsorgungswege. Bei künstlichen Mineralfasern (Glas-, Stein-, Schlackewolle) besteht ähnlich wie bei Asbest die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Alte und neue Mineralwolle muss staubdicht in reißfesten Säcken (BigBag) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann.

  • Papier / Pappe (AVV...

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    INFO: Papier, Pappe, Bücher, Prospekte, Zeitungen und Zeitschriften.

  • Schrott (AVV 170407)

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    INFO: Schrott, Gemisch aus verschiedenen Metallen.

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