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Ersatzbaustoffverordnung EBV

Erstellt am: Aug 1, 2023 | Author: Andreas Fischer | Kategorien: Container und Entsorgung

Zum 01. August 2023 wird sich für die Erzeuger von Bauschutt und somit für Sie als unser Kunde durch die sog. Ersatzbaustoffverordnung einiges ändern.

Ersatzbaustoffverordnung EBV

Es handelt sich um ein gesetzliches Regelwerk für die bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen. Dies dient der Transparenz und Planbarkeit der Verwertung von Abfällen. 

In der Verordnung wird geregelt, wie mineralische Abfälle (zu denen mineralischer Bauschutt gehört) am besten verwertbar sind. Damit soll nicht nur eine möglichst hohe Recyclingquote erreicht werden, sondern auch Böden und Grundwasser gilt es zu schützen. Dies gelingt nur bei sehr hoher Sortenreinheit und macht eine gute Sortierung unerlässlich. Am besten gelingt Sortierung, indem sie bereits bei der Abfallerzeugung berücksichtigt wird. Was wiederum nicht nur der Umsetzung der Verordnung, sondern auch dem Erzeuger nützt, da es die Abfallkosten in Schach hält.

Für Sie als Abfallerzeuger und unser Kunde heißt das konkret:

Ein reiner mineralischer Bauschutt OHNE jegliche Verunreinigung kann auch in Zukunft zu den aktuellen Preisen durch uns bei der Recyclinganlage angeliefert werden.

Verunreinigter Bauschutt ist nicht recycelbar und muss erst einer Sortierung unterzogen werden. Diese Sortierung muss durch Sie als Abfallerzeuger erfolgen oder wird in einer Sortieranlage gegen entsprechende Kosten der Entsorgung des Materials vorgeschaltet.

Eine Entsorgung von nicht sortenreinen mineralischen Abfällen wird in Zukunft somit erheblich teurer bzw. nicht mehr möglich sein.

Es ist uns wichtig, Sie darauf hinzuweisen, dass zukünftig bereits bei der Annahme eine Beprobung des zu entsorgenden Materials beim Anlangenbetreiber durchgeführt werden kann. 

Wir stehen als zertifizierter Entsorgungspartner für Sie während des gesamten Entsorgungsprozzeses für Fragen bereit. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn sie unsere Expertise bezüglich der Sortenreinheit benötigen.

Ihr Team von Fischer Containerdienst Transporte Baustoffgroßhandel

Beitrag der Hessenschau zu den Hintergründen

Verordnung des BMUV

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